Bildquelle: Gerd Altmann (pixelio.de) |
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Sterbegeld-Versicherung |
Kontakt |
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Unter
einer Sterbegeldversicherung versteht man eine meist lebenslängliche
Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ niedrigen
Versicherungssumme. Sie soll vor allem die Beerdigungskosten und andere
direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken, um die
Hinterbliebenen nicht mit diesen Kosten zu belasten
(Bestattungspflicht), aber insbesondere auch um eine angemessene
Beerdigung sicher zu stellen, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden
sind. Die Verträge variieren von Beitragszahlungen bis zum 65. oder bis zum 85. Lebensjahr und es können auch feste Beitragszahlungsdauern - meist bis zu 25 Jahren - vertraglich vereinbart sein. Die Versicherungssumme erhöht sich meist im Laufe des Vertrages noch durch Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Wie bei allen Versicherungen auf den Todesfall hängt die Höhe des Beitrags wesentlich von dem Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn ab. Bei Abschluss in höherem Alter sind entsprechend hohe Beiträge für die dann jährlich zu erwartende Sterblichkeit zu erwarten. Beiträge jüngerer Versicherter werden hingegen teilweise angespart, um Vorsorge für die hohe Sterblichkeit im Alter zu betreiben. Im Unterschied zu normalen Lebensversicherungen wird oft auf eine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss verzichtet, da sich eine aufwändige Untersuchung bei den niedrigen Todefallleistungen nicht lohnt. Vielmehr wird in solchen Fällen eine dreijährige Wartezeit verlangt, in der im Sterbefall keine Leistung oder maximal die Hälfte der Versicherungssumme als Auszahlung erfolgt. |
Häufig
kooperieren die Versicherungsgesellschaften mit Bestattungsunternehmen
und bündeln in der Sterbegeldversicherung auch den Teil einer
vertraglich vereinbarten Bestattungsvorsorgeregelung. Sterbegeldversicherungen werden bei Sozialhilfebedürftigkeit anders als Lebensversicherungen auf den Erlebensfall nicht als verfügbares Vermögen (§ 90 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) angesehen. Auch laufende Beiträge zur Sterbegeldversicherung können bei Sozialhilfebezug als Mehrbedarf übernommen werden (§ 33 SGB XII). Quelle: wikipedia.de |
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Der Online-Rechner ist in |
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Nichts ist umsonst, nicht mal der Tod. Hinter diesem Ausspruch steckt viel Wahrheit und nach dem Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Jahr 2004 können die Hinterbliebenen mit Kosten von mehreren tausend Euro belastet werden. | |||||||||
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Als
Serviceleistung biete ich Ihnen den Online-Rechner der Monuta
Versicherung an. Sie können sich dort - je nach gewünschter
Versicherungssumme - über die Prämienhöhe der Sterbegeldversicherung
informieren und, auf Wunsch, auch abschliessen. |
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Ebenfalls kann ich Ihnen die VPV Versicherung empfehlen. Auch hier ist eine Wartezeit von 2 Jahren vorgegeben, jedoch wird bereits nach einem Jahr 60% der Leistung erbracht. Bei Unfalltod wird die Versicherungssumme sofort fällig. | ||||||||
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