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Die
Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) ist neben der
Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung.
Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
(BUZ)) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als
selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.
Im
Allgemeinen wird mit dem Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ eine
privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet; allerdings gibt es auch
im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der
„Berufsunfähigkeit“. Dieser greift jedoch nur noch für Personen, die
vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und auch nur unter gewissen
Voraussetzungen und mit niedrigen Leistungen. Für alle anderen gilt nur
noch ein begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit. Für
gesetzlich Rentenversicherte ermittelt sich dieser Restschutz immer
nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Unter
Umständen wäre eine Berufsunfähigkeit hierfür nicht ausreichend. Damit
könnten selbst gut ausgebildete Arbeitnehmer bzw. Hochqualifizierte auf
einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden. Ob diese Personen dort
überhaupt einen Arbeitsplatz finden, spielt keine Rolle. In diesem Fall
bekämen sie statt einer Grundsicherung (entspricht der Sozialhilfe bzw.
dem Hartz IV-Niveau) lediglich das Arbeitslosengeld II.
Generell
können Menschen eine Absicherung der Berufsunfähigkeit in Betracht
ziehen, die eine Arbeit verrichten, die ihnen oder auch anderen den
Unterhalt sichert bzw. die sie zwar unentgeltlich verrichten, im Falle
des Ausfalls jedoch nicht ohne (hohen) finanziellen Aufwand zu ersetzen
wäre. So ist zum Beispiel auch die Absicherung einer Hausfrau möglich.
Sinn und Zweck
Nach allgemeiner Auffassung verfolgt eine Berufsunfähigkeitsvorsorge
den Zweck, einen individuellen wie sozialen Abstieg des Versicherten im
Berufsleben und in der Gesellschaft zu verhindern. Dies geschieht durch
(Teil-)Abdeckung des Bedarfs, der dadurch entsteht, dass der
Versicherte am Erwerbsleben nicht mehr teilhat. Hierfür soll er einen
gewissen materiellen Ausgleich erhalten. Der Berufsunfähigkeitsvorsorge
kommt weiterhin Versorgungscharakter zu, denn sie dient der
Gefahrenabwehr für die Familien- und Altersversorgung. |
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Im
Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die nur Ausgleich bei
Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gewähren
kann, verfolgt die Berufsunfähigkeitsvorsorge somit einen deutlich
spezifischeren Schutzgedanken. Dieser reicht allerdings nicht soweit,
dass von wirtschaftlicher Schadenskompensation gesprochen werden kann,
denn im Gegensatz zu den Schadenversicherungen handelt es sich um eine
Summenversicherung, der die Vereinbarung zugrunde liegt eine exakt
definierte (wiederkehrende) Leistung zu erbringen, nicht jedoch den
tatsächlich eingetretenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, § 1
Abs. 1 Satz 2 VVG
Klauseln
Klauseln
übernehmen die rechtliche Funktion, Leistungen bedingungsgemäß
einzuschränken bzw. zu erweitern oder zu erleichtern.
Leistungseinschränkende
Klauseln dienen dazu, über das Normalmaß hinausgehende Risiken (bereits
vorhandene Krankheiten, gefährliche Lebensumstände, gefährliche Berufe
oder schlicht fehlende Berufsbilder) aus dem Versicherungsschutz
herauszunehmen. Dies geschieht mittels medizinischer
Ausschlussklauseln, sogenannter EU-Klauseln oder Berufsklauseln.
Leistungserweiternde
Klauseln haben eine dazu gegensätzliche Wirkung. Bedingungsgemäß
vorgesehene Leistungsausschlüsse werden beseitigt, sodass der
Versicherungsschutz sich erweitert. Hierzu gehören z. B. die
Strahlenschutzklauseln oder Infektionsklauseln für ärztliche
Berufsfelder.
Quelle:
wikipedia.de |
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