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Der
Beitrag wird nur für das Versprechen des Lebensversicherers gezahlt, im
Versicherungsfall (Tod) eine Leistung zu erbringen, und ist daher
wesentlich niedriger als bei Versicherungen auf den Erlebensfall.
Die Risiko-Lebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die
versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die
Bezugsberechtigten aus. Anwendungsbeispiele sind:
- Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen
- Sicherung von Verbindlichkeiten
Neben der Versicherung mit fester Versicherungssumme gibt es Tarife
miit fallender Versicherungssumme - meist zur Sicherung von Darlehen
mit kontinuierlicher Tilgung verwendet -, wobei die Versicherungssumme
im Lauf der Zeit in gleichem Maß abnimmt (Annuität), wie das Darlehen
getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in
Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als sogenannte
Restschuldversicherung angeboten. Häufig ist – zur Sicherheit des
Kreditgebers – der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung
Voraussetzung der Kreditgewährung
Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risiko-Lebensversicherung auf
verbundene Leben. Bei dieser Form der Risiko-Lebensversicherung gibt es
mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird
nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der
Versicherungsdauer fällig. Diese Lebensversicherung dient der
gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger
Personen (z. B. Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder). |
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Der
Beitrag der Risiko-Lebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom
Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum
Versicherungsbeginn sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit
(Versicherungsdauer) der Versicherung. Bisweilen werden auch Zuschläge
für die Ausübung bestimmter Berufe oder Freizeitbeschäftigungen
verlangt.
Auch bei
einer Risiko-Lebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer
Überschüsse zugunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Im Gegensatz
zur kapitalbildenden Lebensversicherung oder zur Rentenversicherung
spielen allerdings Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen dabei eine
unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um Risikoüberschüsse und
Kostenüberschüsse. Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer
weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden
muss als kalkuliert. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer
üblicherweise entweder in Form einer zusätzlichen Leistung aus der
Überschussbeteiligung im Todesfall (Todesfallbonus) oder als
Barauszahlung, meist in Form einer Verrechnung mit den fälligen
Beiträgen (Beitragsverrechnung). Bei der Beitragsverrechnung ist nach
Abzug der Überschussbeteiligung vom vertraglichen Beitrag nur noch der
Zahlbeitrag zu zahlen.
Quelle: wikipedia.de
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