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Kapitalbildende
Lebensversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie, meist neben
sehr unsicheren Leistungen, auch sichere oder fast sichere Leistungen
vorsehen. Diese sicheren oder fast sicheren Leistungen müssen für jeden
einzelnen Vertrag angespart werden. Der Versicherer muss also für jeden
einzelnen Vertrag das zur (fast) sicheren Leistung benötigte Kapital
bis zu der Fälligkeit der Leistung bilden. Nur unsichere Leistungen
können nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden, wo die wenigen
Leistungsfälle aus den Beiträgen der nicht Betroffenen bezahlt werden.
Kapitalbildende
Versicherungen sind also solche, die wegen der hohen Wahrscheinlichkeit
der Leistungsfälligkeit einen wesentlichen Sparprozess beim Versicherer
erfordern. Diese Beschreibung zeigt aber zugleich, dass es keinen
grundsätzlichen Unterschied zwischen kapitalbildenden Versicherungen
und anderen gibt, sondern es sich um eine traditionelle Unterscheidung.
Versicherer müssen für alle Versicherungen Kapital bilden, als
kapitalbildend werden diejenigen bezeichnet, für die dies in einem
besonders hohen Umfang gilt.
Die
klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte
Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den
Erlebensfall. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod
bzw. Erleben des Ablaufs. Da auf jeden |
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Fall
eine Leistung erbracht wird, nämlich entweder bei Tod vor oder Erleben
des Vertragsendes, muss die mindestens zu erbringende Leistung vom
Versicherer für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Stirbt der
Versicherte aber sehr früh, kommt es zu einer wesentlich höheren
Leistungspflicht als der bisher angesparte Betrag, die nur nach dem
Versicherungsprinzip finanziert werden kann.
Versicherungsformen
-
Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall.
Sowohl der Todesfall vor als auch das Erleben des Endes der
Vertragslaufzeit (Ablauf) stellen einen
Versicherungsfall dar und führen zur Leistung des vereinbarten
Kapitals.
-
Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (siehe
Sterbegeldversicherung)
-
Kapitalbildende Versicherung auf zwei verbundene Leben
Bei
dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die
Versicherungssumme wird nur einmal
beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person während der
Versicherungsdauer, spätestens aber beim
vereinbarten Ablauf fällig (Versicherung auf den ersten Tod).
Quelle:
wikipedia.de
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