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Die
fondsgebundene Versicherung ist eine kapitalbildende
Lebensversicherung, bei denen der gesamte Leistungsanspruch oder
wenigstens ein wesentlicher Teil direkt an die Wertentwicklung von
bestimmten vertraglich vereinbarten Finanzinstrumenten, meist
Fondsanteile, oder andere Indices gebunden ist. Demzufolge übernimmt
der Versicherer keine Verpflichtung, diese Leistung in einer absolut
bestimmten Höhe zu erbringen. Inzwischen gibt es aber auch Formen, die
eine Anlage in Garantiefonds vorsehen oder bei denen der Versicherer
zusätzlich eine bestimmte Mindestleistung zusagt.
Die
Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden
Verpflichtungen vollständig mit den betreffenden Finanzinstrumenten zu
bedecken, bzw. im Fall von Indices mit Finanzinstrumenten, die den
betreffenden Index möglichst genau abbilden. Die entsprechenden
Kapitalanlagen des Versicherers werden damit auf Rechnung und Risiko
des Versicherungsnehmers gehalten. Die Wertveränderungen bzw.
Kapitalerträge dieser vertraglich bestimmten Kapitalanlagen gehen
vollständig zu Lasten bzw. zu Gunsten der Versicherungsnehmer.
Da die
Kapitalanlage nicht von dem Versicherer im Hinblick auf seine eigene
Risikominimierung zur Absicherung einer Garantie oder zugunsten der
Versicherungsnehmer zur Erzielung einer verlässlichen Ablaufleistung
vorgenommen wird, sind die Ergebnisse der fondsgebundenen Versicherung
meist sehr volatil und wenig vorherbestimmbar. Ihre Eignung für die
Grundversorgung im Alter ist daher umstritten. Die Rendite kann,
insbesondere bei langen Laufzeiten, deutlich besser, aber auch
wesentlich schlechter als bei
konventionellen Lebensversicherungen sein, deren Kapitalanlage sich
durch eine weite Mischung und Streuung auszeichnet. |
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Bei der
Grundversorgung für das Alter bedeutet die Möglichkeit eines wesentlich
schlechteren Ergebnisses, bis hin zum Kapitalverlust, eine Gefährdung
der Lebensgrundlage im Alter. Bei
einer Zusatzversorgung hingegen über den lebensnotwendigen Grundstock
hinaus kann dies anders sein. Statistische Langfristuntersuchungen sind
für den einzelnen Versicherungsnehmer unerheblich, da er seine
Altersversorgung in einer konkreten Abfolge von Kapitalmarktzyklen
vornehmen muss.
Der
Versicherungsnehmer kann selbst Einfluss auf die Anlagestrategie
nehmen. So kann er oft die mit dem Vertrag verbundenen Investmentfonds
aus einem mehr oder weniger umfangreichen Sortiment selbst wählen.
Hierbei ist häufig auch eine Verteilung des Sparbeitrages auf mehrere
Investmentfonds möglich.
Auch kann
der Kunde die Auswahl der Investmentfonds, auch während der
Vertragsdauer ändern:
Shift(ing)
– Das vorhandene Fondsguthaben wird gesamt oder teilweise in einen oder
mehrere andere Fonds übertragen.
Switch(ing)
– Die zukünftigen Neuanlagen fließt, ohne Änderung der bisher erfolgten
Anlage, in neu zu bestimmende Fonds.
Die
Versicherungssumme im Todesfall ist bei der fondsgebundenen
Lebensversicherung vertraglich oft in Höhe der Summe der zu zahlenden
Beiträge (Beitragssumme) bestimmt. Diese kann jedoch bei vielen
Anbietern auch beliebig durch Versicherungsnehmer bei oder sogar nach
Vertragsabschluss erhöht oder reduziert werden.
Quelle: wikipedia.de
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