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Die Sofortrente ist
eine private Rente ohne Gesundheitsprüfung, wobei das Wort 'Sofort'
wörtlich zu nehmen ist.
Die
Sofortrente richtet sich nicht nur an Personen im Rentenalter, an die
zum Beispiel eine Kapitallebensversicherung ausgezahlt wurde, sondern
auch an junge Menschen - zum Beispiel nach einer hohen Erbschaft.
Sie
leisten eine Einmalzahlung und erhalten ab sofort regelmäßige
Rentenzahlungen, wobei die Höhe der monatlichen Rente mit, bei
Abschluss, zunehmendem Alter und bei gleicher Einzahlungssumme
höher ausfällt.
Die Rente
wird lebenslang ausgezahlt, wobei dieser Zeitraum in der Sprache der
Versicherungen eine andere Bedeutung hat als in der Umgangssprache.
Die
Versicherer richten sich nicht nach Ihrer persönlichen Lebenserwartung,
sondern benutzen die statistisch ermittelten „Sterbetafeln“. Frauen
leben, statistisch gesehen, länger als Männer, wodurch sie für die
gleiche Rentenhöhe mehr einzahlen müssen. |
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Die
Sofortrente besteht aus einem 'garantierten' und einem flexiblen Teil
(Überschussbeteiligung), welcher jährlich neu vom Versicherer
festgelegt wird. Der 'garantierte' Teil kann jedoch bei einem lange
lebenden Kunden, der die statistische Lebenserwartung übertrifft,
gekürzt werden.
Nach dem
Tod des Empfängers besteht in der Regel eine Garantielaufzeit von, je
nach Vertrag, 5 oder 10 Jahren.
Hinsichtlich
der Versteuerung von Sofortrenten ist zu beachten, dass in der Regel
nicht die gesamte, sondern nur der Ertragsteil der Sofortrente zu
versteuern ist. Die Höhe des Steuersatz ist abhängig vom Alter des
Empfängers - mit zunehmendem Alter nimmt der Steuersatz in der Regel ab.
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