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Mit
der privaten Krankenzusatzversicherung erhalten Sie weitere oder
bessere medizinische Leistungen oder eine finanzielle Absicherung im
Falle einer Krankheit oder eines Krankenhausaufenthaltes.
Mögliche Leistungen:
Ambulante Behandlung
- Akupunktur
traditionelles chinesisches Heilverfahren
- Heilpraktiker
Alternative Naturheilverfahren
- Heilmittel
Es handelt sich um Leistungen wie
Massagen, Bäder oder Krankengym-
nastik
- Sehhilfe
Ein Leistungsanspruch in der GKV be-
steht seit 2004 nur noch für Kinder und
Jugendliche bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres sowie für "stark
sehbeeinträchtigte" Erwachsene. Ein
erneuter Anspruch auf Versorgung mit
Sehhilfen besteht für Kinder und Jugend-
liche, die das 14. Lebensjahr vollendet
haben, nur bei einer Änderung der
Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Diop-
trien.
- Rücktransport
aus dem Ausland bei längerer Krankheit
oder nach einem Unfall
Krankenhauszimmer
Die GKV zahlt die Unterbringung in einem der beiden nächstgelegenen
Krankenhäuser und die Behandlung durch den diensthaben-
den Arzt. Über die Zusatzpolice kann die freie Arzt- und
Krankenhauswahl, sowie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
versichert werden. |
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Zahnärztliche
Behandlung
- Inlays
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Zahnersatz
Der
Eigenanteil beträgt bei der GKV
grundsätzlich 50 Prozent der
Kosten laut
Heil- und Kostenplan.
Er
vermindert sich um 10 Prozent auf 40
Prozent, wenn der Versicherte
in den
letzten fünf Jahren vor Beginn der
Behandlung mindestens einmal je
Kalenderjahr beim Zahnarzt war.
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Zahnimplantate
Verdienstausfall
/ Tagegeld
Über die
GKV werden ab dem 43. Tag 70% vom Brutto-, maximal jedoch 90% vom
Nettoeinkommen abgesichert. Die daraus entstehende Verminderung des
Einkommens kann über ein privates Tagegeld abgesichert werden. Der
Beginn der Leistungen ist abhängig vom abgeschlossenen Tarif.
Selbstständige wählen meist den Leistungsbeginn ab dem 14. Tag.
Krankenhaustagegeld
Gesetzlich
Versicherte zahlen bei Krankenhausaufenthalten jeweils für 20 Tage 10
EUR zu. Diese Eigenleistung, sowie die Zusatzkosten für Telefon,
Fernseher, usw. können über eine Krankenhaus-Tagegeldversicherung
abgesichert werden. |
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