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In
der privaten Krankenversicherung versichern sich vor allem
Personen, die nicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören:
-
Angestellte und Arbeiter mit einem
monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb
der
Jahresarbeitsentgeltgrenze (siehe
unten); die Grenze bezieht sich auf das
Jahresbruttogehalt und wird bei einem
Einkommen von derzeit 52.200 €
erreicht,
- Beamte
(bei denen nur ein Teil der
Krankheitskosten gedeckt werden muss,
da
sie eine staatliche Beihilfe erhalten) und
-
Selbstständige ohne Berücksichtigung
ihres Einkommens.
Allgemeine
Arbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2013,
bei deren Überschreiten die Versicherungspflicht entfällt:
52.200
€/Jahr
Beitrag
In der
privaten Krankenversicherung wird für jede versicherte Person ein
separater Beitrag erhoben. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell
aufgrund der Faktoren Alter, Gesundheitszustand (bei
Vertragsabschluss), Einkommen, Beruf und der zu erbringenden Leistung.
Ab dem 1. Januar 2013 entfällt der geschlechterspezifische
Beitragsunterschied. |
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Leistungen
Die
Leistungen der PKV variieren je nach Gesellschaft und Tarif.
Versicherbar sind je nach Tarif:
-
Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer
Behandlung,
-
freie Wahl der Klinik,
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freie Wahl der Ärzte (ambulant bzw.
stationär),
-
Medikamente,
-
Zahnersatz (hochwertige Kronen,
Füllungen und Prothesen),
-
kieferorthopädische Behandlungen,
-
Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen),
-
alternative Behandlungsmethoden
-
Massagen und Physiotherapie,
-
Hilfsmittel
-
Transport und Rücktransport zum
Krankenhaus
-
Vorsorgeuntersuchung
-
Psychotherapie.
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