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Ergänzung GKV (Kranken-Zusatzversicherungen)


Mein Service für Sie:

 







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Mit einer Ergänzugsversicherung zur GKV (gesetzliche Krankenversicherung) erhalten Sie weitere oder bessere medizinische Leistungen oder eine finanzielle Absicherung im Falle einer Krankheit oder eines Krankenhausaufenthaltes.

Mögliche Leistungen:

- Ambulante Zusatzversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Zusatz- und Ergänzungsversicherungen
- Auslandsreisekrankenversicherung


Ambulante Zusatzversicherung

- Akupunktur
  traditionelles chinesisches Heilverfahren
- Heilpraktiker
  Alternative Naturheilverfahren
- Heilmittel
  Es handelt sich um Leistungen wie
  Massagen, Bäder oder Krankengym-
  nastik
- Sehhilfe
  Ein Leistungsanspruch in der GKV be-
  steht seit 2004 nur noch für Kinder und
  Jugendliche bis zur Vollendung des 18.
  Lebensjahres sowie für "stark
  sehbeeinträchtigte" Erwachsene. Ein
  erneuter Anspruch auf Versorgung mit
  Sehhilfen besteht für Kinder und Jugend-
  liche, die das 14. Lebensjahr vollendet
  haben, nur bei einer Änderung der
  Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Diop-
  trien.
- Rücktransport
  aus dem Ausland bei längerer Krankheit
  oder nach einem Unfall


Krankenhauszusatzversicherung

Die GKV zahlt die Unterbringung in einem der beiden nächstgelegenen Kranken-
häuser und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Über die Zusatz-
police kann die freie Arzt- und Kranken-
hauswahl, sowie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer versichert werden.


Krankenhaustagegeld

Gesetzlich Versicherte zahlen bei Krankenhausaufenthalten jeweils für 20 Tage 10 EUR zu. Diese Eigenleistung, sowie die Zusatzkosten für Telefon, Fernseher, usw. können über eine Krankenhaus-Tagegeldversicherung abgesichert werden.



Krankentagegeldversicherung

Diese Zusatzversicherung gleicht die Differenz zwischen dem Krankengeld, das bei Erkrankung oder Unfall gezahlt wird, und dem Nettogehalt aus. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel im Krankheitsfall
Lohn und Gehalt nur bis zu sechs Wochen weiter, danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse, jedoch nur 70 Prozent des Bruttoeinkommens.


Zusatz- und Ergänzugsversicherungen

Diese Zusatzversicherungen übernehmen ganz oder zum Teil - je nach Tarif - Ihre Zuzahlung, die dadurch entsteht, daß die gesetzlichen Krankenkassen Kosten für bestimmte Leistungen nicht mehr oder nur noch zum Teil übernehmen. Dies betrifft zum Beispiel Brillen oder auch die zahnärztliche Behaldlung.

Zahnärztliche Behandlung

- Inlays
- Zahnersatz
  Der Eigenanteil beträgt bei der GKV
  grundsätzlich
50 Prozent der Kosten
  laut Heil- und Kostenplan.

  Er vermindert sich um 10 Prozent auf 40
  Prozent,
wenn der Versicherte in den
  letzten fünf Jahren
vor Beginn der
  Behandlung mindestens einmal je

  Kalenderjahr beim Zahnarzt war.
- Zahnimplantate


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Hier gelangen Sie zum Onlinerechner der SDK für den Tarif ZAHNprivat:


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