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Mit
einer Ergänzugsversicherung zur GKV (gesetzliche Krankenversicherung)
erhalten Sie weitere oder
bessere medizinische Leistungen oder eine finanzielle Absicherung im
Falle einer Krankheit oder eines Krankenhausaufenthaltes.
Mögliche Leistungen:
- Ambulante Zusatzversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Zusatz- und Ergänzungsversicherungen
- Auslandsreisekrankenversicherung
Ambulante Zusatzversicherung
- Akupunktur
traditionelles chinesisches Heilverfahren
- Heilpraktiker
Alternative Naturheilverfahren
- Heilmittel
Es handelt sich um Leistungen wie
Massagen, Bäder oder Krankengym-
nastik
- Sehhilfe
Ein Leistungsanspruch in der GKV be-
steht seit 2004 nur noch für Kinder und
Jugendliche bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres sowie für "stark
sehbeeinträchtigte" Erwachsene. Ein
erneuter Anspruch auf Versorgung mit
Sehhilfen besteht für Kinder und Jugend-
liche, die das 14. Lebensjahr vollendet
haben, nur bei einer Änderung der
Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Diop-
trien.
- Rücktransport
aus dem Ausland bei längerer Krankheit
oder nach einem Unfall
Krankenhauszusatzversicherung
Die GKV zahlt die Unterbringung in einem der beiden nächstgelegenen
Kranken-
häuser und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Über die
Zusatz-
police kann die freie Arzt- und
Kranken-
hauswahl, sowie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
versichert werden. |
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Krankenhaustagegeld
Gesetzlich
Versicherte zahlen bei Krankenhausaufenthalten jeweils für 20 Tage 10
EUR zu. Diese Eigenleistung, sowie die Zusatzkosten für Telefon,
Fernseher, usw. können über eine Krankenhaus-Tagegeldversicherung
abgesichert werden.
Krankentagegeldversicherung
Diese Zusatzversicherung gleicht die Differenz zwischen dem
Krankengeld, das bei Erkrankung oder Unfall gezahlt wird, und dem
Nettogehalt aus. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel im
Krankheitsfall Lohn und Gehalt nur bis zu sechs
Wochen weiter, danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse, jedoch
nur 70
Prozent des Bruttoeinkommens.
Zusatz-
und Ergänzugsversicherungen
Diese
Zusatzversicherungen übernehmen ganz oder zum Teil - je nach Tarif -
Ihre Zuzahlung, die dadurch entsteht, daß die gesetzlichen
Krankenkassen Kosten für bestimmte Leistungen nicht mehr oder nur noch
zum Teil übernehmen. Dies betrifft zum Beispiel Brillen oder auch die
zahnärztliche Behaldlung.
Zahnärztliche
Behandlung
- Inlays
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Zahnersatz
Der
Eigenanteil beträgt bei der GKV
grundsätzlich 50 Prozent der
Kosten
laut Heil- und Kostenplan.
Er
vermindert sich um 10 Prozent auf 40
Prozent, wenn der Versicherte
in den
letzten fünf Jahren vor Beginn der
Behandlung mindestens einmal je
Kalenderjahr beim Zahnarzt war.
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Zahnimplantate |
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