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Bildquelle: Gerd Altmann (pixelio.de)




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Die Kautions-Versicherung




 









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Bürgschaften engen Ihren Finanzierungs-
spielraum ein. Ein wachsendes Sicherheits-
bedürfnis - sowohl der öffentlichen als auch der privaten Auftraggeber - ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes kaum noch vergeben werden. Der daraus resultierende Bürgschaftsbedarf führt zwangsläufig zu einer Einengung des Finanzierungsspielraumes, weil jede Bürgschaft voll auf den Kreditrahmen Ihres Unternehmens bei der Bank angerechnet wird.


Die Lösung

Eine Kautionsversicherung ermöglicht die Verlagerung von Bürgschaften zur Versiche-
rung und eröffnet Ihnen damit zusätzliche Kreditmöglichkeiten - zum Beispiel für dringend benötigte Investitionen.


Je nach Absicherungsbedarf bietet die VHV Versicherung entsprechende Lösungen an:

- Premium
  Bürgschaftslinie (überjährig) von 10.000
  EUR bis
2.500.000 EUR für Ausführungs-,
  Gewährlei
stungs- und Vertragserfüllungs-
  bürgschaften.


- Bau-Handwerk
  Jahresavalrahmen von 5.000 EUR bis
 150.000
EUR, für Ausführungs-, Gewähr-
  leistungs- und
Vertragserfüllungsbürg-
  schaften.


- Bau-Direkt
  Fordern Sie eine Einzelbürgschaft bis zu
  einem
Höchstbetrag von 100.000 EUR für
  eine Bau-
Bürgschaft zu einem günstigen
  Einmalbeitrag
über Internet an. Eine
  separate Beantragung von
speziellen
  Bürgschaftslinien entfällt.


- Gewerbe und Industrie
  Bürgschaftslinie von 25.000 EUR bis
  1.500.000
EUR für Ausführungs-, Gewähr-
  leistungs-,
Vertragserfüllungs-, Bietungs-,
  Vorauszahlungs-
und Bauhandwerker-
  sicherungsbürgschaften
gem. § 648a
  BGB.


- Für Verbandsmitglieder
  Des weiteren bieten wir in Zusammenar-
  beit mit
den Verbänden der Deutschen
  Bauwirtschaft und
des Baunebengewer-
  bes unsere Produkte VHV
Bürgschafts-
  service oder VHV Kautionsversiche
rung an.
  Als Unternehmen, das Mitglied in einem

  Landesverband ist, der mit der VHV einen

  Rahmenvertrag abgeschlossen hat,
  können Sie
auch diese Produkte nutzen.




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Folgende Bürgschaften können von Ver-
sicherungen in Ihrem Auftrag übernommen werden:


- Bürgschaft für Mängelansprüche
- Vertragserfüllungsbürgschaften
- Anzahlungsbürgschaften
- Verbrauchersicherheit nach § 632a Abs.3
  BGB
(Vertragserfüllungsbürgschaft)
- Bürgschaften zur Bauhandwerkersicherung
  nach
§ 648a BGB
- Bürgschaften zur Absicherung von z. B.
    - Warenlieferungen
    - Tankkartenforderungen
    - Mitarbeiterbeteiligungen
- Bürgschaften n. Bundesimmissionsschutz-
  gesetz

- Mietkaution für Gewerbeobjekte
- IATA-Bürgschaften
- Prozessbürgschaften
- Mineralölbürgschaften
- Zollbürgschaften






 







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