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Bildquelle: Gerd Altmann (pixelio.de)




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Die Inhaltsversicherung (Geschäftsversicherung)




 









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Die Betriebsinhaltversicherung ist die "Hausratversicherung" für Firmen, Büros und Praxen. Sie dient als Grundabsicherung für Ihr Inventar bei Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen Ihrer Betriebsein-
richtung, sowie Ihrer Waren und Vorräte für die eine Gefahr ausgehen können.


Betriebsunterbrechungsversicherung (BU)



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Nach einem Schadensfall kann der Betrieb stillstehen, es kann nicht gearbeitet werden. Diese Unterbrechung kann weitreichende Folgen haben, denn viele Betriebskosten fallen auch dann an, wenn Sie keinen Umsatz erzielen: z.B. Löhne und Gehälter, Mieten, Kreditraten, usw.

Mit der Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) können Sie auch hier die richtige Vorsorge treffen.

Es gibt mehrere Formen der BU, die häufigste ist die sogenannte "Klein-BU-
Versicherung" mit bis zu 500000 Euro Versicherungssumme.
Diese kann nur zusammen mit einer Inhaltsversicherung abgeschlossen werden, wobei der Einfachheit halber deren Versicherungssumme auch für die Klein-BU verwendet wird. Bei hohen Umsätzen bzw. Gewinnen oder Betriebskosten kann diese zu niedrig bemessen sein. In diesem Fall ist eine eigenständige BU-Versicherung notwendig.

Die Beiträge zur Betriebsunterbrechungs-
versicherung sind Betriebsausgaben.


Die „Mittlere-BU-Versicherung“ wird in der Regel für Versicherungssummen bis 2,5 Millionen EUR angeboten. Darüber hinausgehende Versicherungssummen werden mit einer "Groß-BU-Versicherung" abgedeckt.




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Versicherbare Gefahren sind zum Beispiel

- Feuer (auch Blitzschlag, Explosion, Feuer-
  werks
körper)
- Leitungswasser (auch Rohrleitungen für
  und
Wasseraustritt aus an die Wasser-
  leitung
angeschlossene Geräte und
  Maschinen)

- Sturm und Hagel
- Elementarschäden (Erdbeben, Erdrutsch,
  Über
schwemmung)
- Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus

Tipp 1:
Achten Sie bei Abschluss einer Betriebsin-
haltsversicherung, dass bei Zerstörung durch Unwetter oder Elementarschäden die Entsorgung im Versicherungsumfang inbegriffen ist, sowie die Entseuchung des Erdreichs, sollten Sie mit Chemikalien zu tun haben.

Tipp 2:
Elektronische Anlagen wie Computer, Tele-
fonanlagen, Drucker oder Fotokopierer können über die Elektronikversicherung mit erweitertem Versicherungsschutz versichert werden
.

Nicht versichert sind alle mit dem Gebäude fest verbundenen Sachen oder Einrichtun-
gen, wie zum Beispiel Heizungsanlage, sanitäre Einrichtungen usw. Diese werden durch die entsprechende Gebäudeversiche-
rung abgedeckt.







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