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Bildquelle: Gerd Altmann (pixelio.de)




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Betriebshaftpflicht-Versicherung


Vermögensschadenhaftpflicht



 









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Die Betriebshaftpflicht-Versicherung ist die Grundversicherung für jeden Betrieb. Je nach Gewerbe gibt es verschiedene Verträge:

Bereiche der Vermögensschadenhaft-
pflicht-Versicherung:


- Buchhalter und Buchführungshelfer
- Immobilienmakler
- Haus-, Grundstücks- und Wohneigentum-
  verwalter

- Insolvenzrisiken
- Lohnsteuerhilfevereine
- Nachlass- und Betreuungsrisiken
- Notare
- Gutachter / Sachverständige
- Rechtsanwälte
- Richter, Beamte, Angestellte im öffent-
  lichen Dienst

- Steuerberater
- Unternehmensberater
- Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer
- Manager-Haftpflicht




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- Bauhauptgewerbe
- Baunebengewerbe
- Bürobetriebe
- Dienstleistungsbetriebe
- Einzel- und Grosshandelsbetriebe
- Fabrikationsbetriebe
- Industriebetriebe
- Gaststätten
- Beherbergungsbetriebe
- Handwerksbetriebe
- Heilberufe
- Betriebe für Körper-/Gesundheitspflege
- Heime, Internate, Schulen, Kindergärten
- Kfz Gewerbe
- Kultur, Sport und Freizeti
- Ladengeschäfte
- Land- und Forstwirtschaft
- Lehrer, Fitnesstrainer
- Transportbetriebe
- Verkehrsbetriebe
- Vereine
- sonstige freie Berufe






 







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Umwelthaftpflicht




 








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Umweltschäden können schlimmstenfalls Schadenersatzforderungen von einer Million Euro und mehr nach sich ziehen, doch auch kleinere Ursachen können erheblichen Schaden anrichten und so Inhaber kleinerer Betriebe in den finanziellen Ruin treiben.

Sie besitzen für Ihre Fahrzeuge oder die Heizungsanlage einen Öltank? Dann sollten Sie sich einmal über das Wasserhaushalts-
gesetz informieren.


Nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Sie gegenüber einem Geschädigten nur, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter ein Verschulden am Vorfall trifft. Entgegen dieser Regelung haften Sie jedoch - allein aus dem Besitz dieses Öltanks - bei Verunreinigung von Gewässern, auch ohne Verschulden! Selbst wenn unbeabsichtigt, zum Beispiel bei einer Undichtigkeit, Öl in ein Gewässer gelangt haften Sie für diesen Schaden.

Diese Gefährdungshaftung gilt auch für das Umwelthaftungsgesetz. Eine Umweltein-
wirkung liegt vor, wenn sich Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.







Berufshaftpflicht

























Die Berufshaftpflicht-Versicherung gibt es für








- Ärzte
- Apotheker
- Zahnärzte
- selbständig Tätige im Gesundheitswesen
- Architekten und Bauingenieure