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Bildquelle: Georg Marinschek (pixelio.de)




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Reiserücktrittskosten-Versicherung


Reise-Unfallversicherung


Kontakt

 







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Die Versicherung schützt den Versicherten vor Gebühren, die entstehen können, wenn die bereits gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Dabei werden unter gewissen Voraussetzungen wie etwa Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen die Stornogebühren zur Gänze oder teilweise übernommen.

In Verbindung mit einem Unfall auf Reisen kommt die Versicherung für entstandene finanzielle Nachteile auf. Leistungen von Seiten des Versicherers erhält man meistens bei dauernder Invalidität, für Bergungs- und Rückholkosten und im Todesfall.

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Reisegepäck-Versicherung




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Reiseabbruch-Versicherung


Ersetzt wird auf Reisen abhanden gekommenes Gepäck unter gewissen Bedingungen bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.



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Abgedeckt werden jene Kosten, die entste-
hen, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden muss. Es werden je nach Versicherungsvertrag Rück-
reisekosten und Stornierungskosten für die restliche Reise in voller Höhe oder teilweise erstattet.






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Reiseumbuchungs-Versicherung




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Hier werden Umbuchungskosten in der im Vertrag geregelten Höhe abgedeckt, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen umgebucht werden muss.



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Reise-Krankenversicherung


Mein Tipp:

Ich biete Ihnen die Reiseversicherungen der TravelSecure an, von der Stiftung Warentest (Finanztest) 2013 mit 'gut' und 'sehr gut' bewertet. Die einzelnen Testergebnisse finden sie hier.


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Sie schützt den Versicherten vor Arzt- und Behandlungskosten, die im Ausland im Falle einer Krankheit entstehen können. Es wird jener Betrag teilweise oder zur Gänze übernommen, der durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht gedeckt ist. Ein Heimtransport des Versicherten infolge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls kann ebenfalls durch eine Reisekrankenversiche-
rung gedeckt sein.