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Bildquelle: Georg Marinschek (pixelio.de)




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KFZ-Kaskoversicherung

KFZ-Haftpflicht

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Die Kaskoversicherung ist eine Versiche-
rung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-
Haftpflichtversicherung ist die Kaskover-
sicherung in Deutschland keine Pflichtver-
sicherung. Sie kommt auf für die Zerstö-
rung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. Man unterscheidet die Teil-
kasko- und die Vollkaskoversicherung.


Folgende Schadenarten werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:

- Personenschäden (Heilungskosten bei
  Personen
schäden / Renten bei
  Invalidität)

- Sachschäden (Reparaturen an anderen
  Fahr
zeugen / Sachwerten
- Vermögensschäden
- immaterielle Schäden, zum Beispiel
  Schmerzensgeld


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KFZ-Teilkasko




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Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Schäden am eigenen Fahrzeug ab:


- Brand oder Explosion, Diebstahl und
  Einbruch
teilediebstahl, Raub
- unmittelbare Einwirkung von Sturm,
  Hagel,
Blitzschlag, Überschwemmung.
- Zusammenstoß mit Haarwild, während
  das Fahr
zeug in Bewegung ist.
- Glasbruchschäden
- Schäden der Verkabelung durch
  Kurzschluss

- Marderbiss ohne Folgeschäden


KFZ-Insassen


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Die Insassenunfallversicherung bietet Versicherungsschutz nur für Unfälle, welche die versicherten Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden.


Die Versicherung wird pauschaliert oder nach der Anzahl von Plätzen oder Personen angeboten.


Wunschkennzeichen RS    Wunschkennzeichen GL


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KFZ-Vollkasko

KFZ-Rechtsschutz

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Die Vollkaskoversicherung deckt ebenfalls nur Schä
den am eigenen Kraftfahrzeug ab und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein.

In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung - unter Ausschluß von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz - folgende Schäden versichert:

- Vandalismus: Mut- und/oder böswillige
  Beschädi
gung des Kraftfahrzeuges durch
  Fremde

- Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
- selbstverschuldete Unfälle
- wenn der Unfallverursacher nicht zu
  ermitteln ist
(Fahrerflucht)
- wenn wegen fehlendem Versicherungs-
  schutz keine
Haftpflichtversicherung
  eintritt und der Unfallgeg
ner zahlungs-
  unfähig ist

- wenn der Schadenverursacher nicht
  haftbar zu
machen ist (zum Beispiel bei
  Schäden durch nicht
deliktfähige Kinder)



Die Versicherung kann für ein Fahrzeug oder für alle Fahrzeuge in  der Familie, mit oder ohne Selbstbeteiligung abge-
schlossen werden.


Die Versicherung tritt ein bei

- Unfall als Verkehrsteilnehmer in Kraft-
  fahrzeugen

- als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast
- Streitigkeiten rund um das Kraftfahrzeug
  (z.B. Kaufvertrag, Reparaturen)
- zur Abwehr und Geltendmachung von
  Ansprüchen

- bei Streitigkeiten mit Behörden
  (z.B. Führerscheinentzug)


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KFZ-Schutzbrief








Eine Schutzbrief-Versicherung können Sie zu günstigen Beiträgen optional direkt mit der Kfz-Haftpflichtversicherung. abschließen.


Sie erhalten durch einen Schutzbrief für das versicherte Fahrzeug Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl.