Bildquelle: Georg Marinschek (pixelio.de) |
|
KFZ-Kaskoversicherung | KFZ-Haftpflicht | |||||||
|
|||||||||
|
Die Kaskoversicherung
ist eine Versiche- rung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz- Haftpflichtversicherung ist die Kaskover- sicherung in Deutschland keine Pflichtver- sicherung. Sie kommt auf für die Zerstö- rung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. Man unterscheidet die Teil- kasko- und die Vollkaskoversicherung. |
Folgende Schadenarten
werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt: - Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität) - Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen / Sachwerten - Vermögensschäden - immaterielle Schäden, zum Beispiel Schmerzensgeld |
Download
|
||||||
|
|||||||||
|
SEPA-Mandat Kfz-Steuer |
||||||||
|
|||||||||
|
Links
Wunschkennzeichen
|
||||||||
|
KFZ-Teilkasko | Reservieren Sie Ihr Wunschkenn- zeichen direkt bei der Zulassungs- behörde Ihrer Stadt: |
|||||||
|
Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Schäden am eigenen Fahrzeug ab: - Brand oder Explosion, Diebstahl und Einbruchteilediebstahl, Raub - unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung. - Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. - Glasbruchschäden - Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss - Marderbiss ohne Folgeschäden |
KFZ-Insassen | |||||||
|
Die Insassenunfallversicherung bietet Versicherungsschutz nur für Unfälle, welche die versicherten Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden. Die Versicherung wird pauschaliert oder nach der Anzahl von Plätzen oder Personen angeboten. |
|
|||||||
|
|||||||||
|
|||||||||
|
|||||||||
|
Online-Rechner PKW | ||||||||
|
|||||||||
|
|||||||||
KFZ-Vollkasko | KFZ-Rechtsschutz | Online-Rechner Zweirad | |||||||
Die Vollkaskoversicherung deckt ebenfalls nur Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung - unter Ausschluß von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz - folgende Schäden versichert: - Vandalismus: Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde - Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug - selbstverschuldete Unfälle - wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht) - wenn wegen fehlendem Versicherungs- schutz keine Haftpflichtversicherung eintritt und der Unfallgegner zahlungs- unfähig ist - wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel bei Schäden durch nicht deliktfähige Kinder) |
Die Versicherung kann für ein Fahrzeug oder für alle Fahrzeuge in der Familie, mit oder ohne Selbstbeteiligung abge- schlossen werden. Die Versicherung tritt ein bei - Unfall als Verkehrsteilnehmer in Kraft- fahrzeugen - als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast - Streitigkeiten rund um das Kraftfahrzeug (z.B. Kaufvertrag, Reparaturen) - zur Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen - bei Streitigkeiten mit Behörden (z.B. Führerscheinentzug) |
||||||||
eVB-Nummer anfordern | |||||||||
KFZ-Schutzbrief | |||||||||
Eine Schutzbrief-Versicherung können Sie zu günstigen Beiträgen optional direkt mit der Kfz-Haftpflichtversicherung. abschließen. Sie erhalten durch einen Schutzbrief für das versicherte Fahrzeug Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl. |
|||||||||