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Der einzige
Versicherungsschutz, der bereits vor der Geburt beginnt.
Der Beginn
der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem
Monat vor der Geburt. Mögliche Versicherungssummen:
1.500 EUR
Versicherungssumme
2.000 EUR
Versicherungssumme
Entschädigung:
Ab dem 7.
Trächtigkeitsmonat bis 28 Tage nach der Geburt bei Tod oder Nottötung
durch Krankheit oder Unfall = 50 Prozent.
Ab dem 29.
Tag nach der Geburt für Schäden durch Tod, Nottötung und dauernder
Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub und
Diebstahl = 80 Prozent. |
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