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Die
Pferde-Kastrationsversicherung übernimmt das Risiko Tod oder Nottötung
des Pferdes während einer Kastration und bis zum zehnten Tag danach.
Der
Versicherungsschutz wird übernommen, wenn die Kastration von einem
Tierarzt durchgeführt wird und im Vorfeld eine Bescheinigung über die
geschlechtlich normale Entwicklung des Tieres eingereicht wurde.
Entschädigt
werden 80 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Ein eventueller
Verwertungserlös kommt bei der Entschädigung zur Anrechnung. |
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